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CE-Kennzeichnung
Der einfache Weg zur CE-Kennzeichnung für BUG-Holz-Aluminiumfenster

Für Fenster gilt ab 1. Februar 2010 die CE-Kennzeichnungspflicht für den Warenverkehr in alle EU-Länder.

Sie haben bereits die CE-Kennzeichnung in der Holzfensterfertigung mit CE-plus, CE-fix oder dem GU-Systemordner umgesetzt und möchten nun die Herstellung der Holz-Aluminiumfenster in das bestehende System einbinden. Hierzu stellt BUG passende Erweiterungen über die vorgesehene hierarchisch gestufte Ersttypprüfung (ITT) im Rahmen des Kaufvertrages zur Verfügung – mit anderen Worten, wer Systembauteile bei BUG kauft, erwirbt gleichzeitig den Anspruch auf die BUG CE-Dokumentation und die zugehörigen Ersttypprüfberichte.

CE-Zeichen

Die Festlegungen im Rahmen des BUG Kaufvertrages erfüllen die, von der Produktnorm DIN EN 14351-1 geforderten Vereinbarungen.

Da BUG als Kooperationspartner mit den Innungsverbänden, der System-Plattform CE-fix sowie Gretsch-Unitas in enger Verbindung steht, ergeben sich hinsichtlich der bestehenden CE-Dokumentationslösungen ergänzende Verfahrensweisen.


Bei der Umsetzung haben Sie veschiedene Möglichkeiten

Systemmappe CE-plus:
Diese Beschlagneutrale Systemlösung beinhaltet neben allen Unterlagen für die CE-Kennzeichnung der Holzfenster bereits eine Verfahrensanleitung zur Werkseigenen Produktionskontrolle für Holz-Aluminiumfenster. Als Kooperationspartner stellt BUG den Fensterherstellern zusätzlich die BUG CE-Dokumentation und diverse Ersttypprüfberichte zur Verfügung. Die Konformitätserklärung und Kennzeichnungsvorlagen wie auch ein Berechnungstool für Uw-Werte sind Bestandteil der CE-plus Systemmappe und können gleichfalls auch für Holz-Aluminiumfenster genutzt werden. Als Lizenznehmer der Systemmappe können Sie die Beschreibungen für die Nutzung in allen EU-Ländern in die gewünschten Sprachen übersetzen.
http://www.fenster-marke-tischler.de/index.asp?ID=52

Internetbasierende Systemlösung CE-fix:
Die VBH wird für Holz-Aluminiumsysteme als eigenständiger Systemgeber auftreten und verwendet Ersttypprüfberichte von einem Systemanbieter für die konfigurierbaren Produktpässe. Für die CE-Kennzeichnung des Holz-Aluminiumsystems ALUVOGT können die bereits für Holzfenster umgesetzten Lösungen als Grundlage verwendet werden. Diese sind durch die originalen BUG CE-Dokumentationen inkl. der Ersttypprüfberichte zu ergänzen. BUG stellt parallel ein Berechnungstool für den Nachweis der Uw-Werte bereit.
http://www.ce-fix.de/

CE-Systemordner Gretsch-Unitas:
Der CE-Systemordner beinhaltet alle erforderlichen Unterlagen zur CE-Kennzeichnung der Holzfenster. Als Kooperationspartner stellt BUG den Fensterherstellern zusätzlich die BUG CE-Dokumentation, eine Werkseigene Produktionskontrolle für Holz-Aluminiumfenster, die Ersttypprüfberichte zur Verfügung. Die Konformitätserklärung und Kennzeichnungsvorlagen wie auch ein Berechnungstool für Uw-Werte sind Bestandteil des Gretsch-Unitas CE-Systemordners und können ebenso für Holz-Aluminiumfenster genutzt werden.
GU bietet für BUG-Sonderelemente spezielle Beschlag-Einbauzeichnungen an. Hier sind im Rahmen der Kooperation Erstprüfberichte für Stellungnahmen und Übertragungen möglich.
http://www.g-u.com/index.php?id=8042517&Lang=19

Fensterhersteller die eigene Prüfungen an notifizierten Prüfinstituten durchführen möchten:
Sollten Sie für Ihre Holzfenster eine Firmenbezogene Dokumentation und Prüfreihe erstellt haben und möchten in diese Dokumentation das BUG Holz-Aluminiumsystem einbinden, so lassen sich auch hier alle BUG CE-Dokumentationen, und Ersttypprüfberichte im Rahmen der hierarchisch gestuften Ersttypprüfung unkompliziert nutzen.
Mit anderen Worten – Sie können die Dokumente und Ersttyppüfberichte direkt für die CE-Kennzeichnung verwenden.


Hinweis zur Vertragsform mit Umsetzung in den Kaufvertrag

Die Nutzung der BUG CE-Dokumentation inkl. der Ersttypprüfberichte wird ohne besondere Vertragsverpflichtung über den Kaufvertrag der betreffenden ALUVOGT-Systembauteile gestattet.
Sie erhalten mit jeder Auftragsbestätigung die Nutzungsberechtigung im Rahmen der hierarchisch gestuften Ersttypprüfung.


Leistungsumfang der BUG CE-Dokumentation

Die Prüfzeugnisse in unserem Systemkatalog sind für alle Standardfenstertypen gültig. Die Hinweise zu den Prüf- und Klassifizierungsnormen wurden bei der letzten Katalogausgabe nachgetragen.

Alle im Katalog angegebenen Wärmedämmwerte sind nicht für die CE-Kennzeichnung vorgesehen. Hierzu werden fortschreibend umfangreiche Uf-Wertberechnungen und Bewertungen der Detailschnitte angefertigt, und von einer notifizierten Prüfstelle bestätigt. Für die Ermittlung der Uw-Werte steht ein BUG-Berechnungsprogramm kostenlos zur Verfügung. Nach Feststellung des gemittelten Uf-Wertes kann neben diesem Wert der gewünschte Ug-Wert und psi-Wert eingetragen werden. Je nach Anspruch des Leistungsverzeichnisses kann der Uw-Wert für die Referenzgröße 123 cm x 148 cm oder wahlweise die exakte Größe des Fensters angegeben werden.

Für die Bestimmung der Leistungseigenschaften können teils Tabellenwerte, Berechnungen oder auch Messungen herangezogen werden, wie dies in DIN EN 14351-1 festgelegt ist.

Sonderelemente wie Hebe-Schiebetüren, Fenstertüren mit TBS 70, TBS 70 F, Rundfenster und Schwingfenster sind noch nicht geprüft. Hier ist für die Angabe der Leistungseigenschaften zunächst das zugelassene Tabellenableseverfahren vorgesehen.

Hinsichtlich der Nachweise für Schalldämmwerte sieht die Produktnorm für niedrige und mittlere Schalldämmwerte ein Tabellen-Ableseverfahren vor. Die entsprechende Tabelle ist in der Produktnorm enthalten. Zusätzlich werden von BUG Prüfungen für höhere Schallschutzanforderungen durchgeführt.

Die BUG CE-Dokumentation wird im Januar zur Verfügung stehen und fortlaufend zur Ermittlung besserer Prüfwerte erweitert.

In dieser Dokumentation sind enthalten:
  • Detailbezogene Uf-Werte
  • Fensterart- und designbezogene Schalldämmwerte
  • Fensterartbezogene Dichtigkeits- und Stabilitätswerte
  • Ergänzungsvorschlag für eine Werkseigene Produktionskontrolle
  • Vorlage für CE-Konformitätserklärung
  • Vorlage für die CE-Kennzeichnung


Nutzung der BUG-Ersttypprüfberichte

Die Ergebnisse der Ersttypprüfberichte sind unter Verwendung der originalen BUG-Systembauteile und unter Einhaltung der Verarbeitungshinweise gemäß ALUVOGT-Systembeschreibung ermittelt worden und können bei gleichartiger Umsetzung als Werte für die CE-Kennzeichnung verwendet werden.

Es ist unbedingt empfehlenswert, nur die im Leistungsverzeichnis geforderten Werte bei der CE-Kennzeichnung auszuweisen. Höhere Wertangaben führen nur zu höheren Leistungsansprüchen und sind folglich Kontraproduktiv.

Im Rahmen der CE-Kennzeichnung müssen nur die Leistungseigenschaften angegeben werden, die in dem betreffenden Land einer gesetzlichen Grundlage unterliegen z.B. Wärmdämmung in Deutschand mit der EnEV als gesetzliche Grundlage.


Austauschregeln

Die Produktnorm EN 14351-1:2006 erklärt in 7.2.2, wenn es zu Veränderungen in der Konstruktion von Fenstern und Außentüren, bei den Ausgangswerkstoffen bzw. Lieferanten der Bauteile oder im Fertigungsprozess (betrifft die Zuordnung zu einer Familie) kommt, die eine oder mehrere Eigenschaften wesentlich verändern würde (d.h., die Konstruktion verändert sich, siehe 3.4), müssen die Typprüfungen für die entsprechende(n) Eigenschaft(en) wiederholt werden.

Unter 3.4 – ähnliche Konstruktion, wird folgendes beschrieben.
Abänderung durch Auswechseln von Bauteilen (z.B. Verglasung, Beschläge, Dichtungen) und/oder Änderung der Werkstoffspezifikation und/oder eine Änderung der Profilbemessung und/oder Verfahren und Mittel zur Fertigung, die nicht zu einer Änderung der Klassifizierung und/oder des festgelegten Wertes einer Leistungseigenschaft führen. Bestimmte Änderungen können zu günstigeren Werten für eine oder mehrere Eigenschaften, jedoch auch zu ungünstigeren Werte für andere Eigenschaften, führen (siehe Anhang A).

Im Anhang A, Tabelle A.1 wird die Wechselwirkung zwischen Eigenschaften und Bauteilen beschrieben.
Folglich muss der Hersteller über die Austauschbarkeit von Systembauteilen wie auch der Fertigungsprozesse selbst entscheiden, und im eigenen Zweifelsfall eine Typprüfung wiederholen lassen.


Weitere Nachweise

Als Bestandteil der RAL-Gütesicherung können noch weitere Nachweise für Leistungseigenschaften gefordert sein. Diese Nachweise dürfen nicht im Rahmen der CE-Kennzeichnung ausgewiesen werden. Hierzu gehört z.B. die Stossfestgkeitsprüfung und Dauerfunktionsprüfung.

Zusätzliche nationale Vorschriften müssen ebenfalls eingehalten werden.

Die Leistungswerte die sich auf zusätzliche nationale Vorschriften beziehen dürfen nicht im Rahmen der CE-Kennzeichnung angegeben werden.

Unabhängig der CE-Kennzeichnung sind natürlich alle Anforderungen der Ausschreibung einzuhalten, auch wenn diese nicht der CE-Kennzeichnung unterliegen.

Stand: Dezember 2009

weiterführende Informationen:

CE-Kennzeichnung PDF-File
CE-Kennzeichnung MS-WORD-File
BUG-Alutechnik GmbH
Bergstrasse 17
88267 Vogt
Germany

Tel: +49(0)7529 / 999-0
Fax: +49(0)7529 / 999-271
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